W49.9
Unfall durch Exposition gegenüber mechanischen Kräften unbelebter Objekte- Exposition gegenüber: Lärm
- Exposition gegenüber: Vibration
- Unfall durch: Eindringen eines Fremdkörpers durch die Haut
- Unfall durch: (fallende) (geworfene) Gegenstände
- Unfall durch: Feuerwaffen
- Unfall durch: Feuerwerkskörper
- Unfall durch: Injektionsnadel
- Unfall durch: Kesselexplosion
- Unfall durch: Maschinen
- Unfall durch: Messerstich
- Unfall durch: Werkzeuge
- Ätzende Flüssigkeit (X49.9)
- Aspiration oder Verschlucken eines Fremdkörpers mit Verschluss der Atemwege (X59.9)
- Einsturz eines brennenden Gebäudes (X59.9)
- Exposition gegenüber elektrischem Strom (W87.9)
- Fallender Gegenstand bei Naturkatastrophe (X59.9)
- Kontakt oder Zusammenstoß mit Tieren oder Personen (W64.9)
- Sturz im Zusammenhang mit Glas (X59.9)
- Tätlicher Angriff (Y09.9)
- Vorsätzliche Selbstbeschädigung (X84.9)
-
Bemerkung-
Diagnosen- -
- V99 - Spezialfahrzeug bei Benutzung im Stand oder bei Instandhaltung (W49.9)
- V99 - Unfälle mit Beteiligung von Fahrzeugen, aber ohne Bezug zu den typischen Risiken der Fortbewegung, z.B. Zerquetschung eines Fingers beim Schließen der Fahrzeugtür (W49.9)
- V99 - Unfälle von Personen bei der Instandhaltung oder Reparatur von Transportmitteln (nicht in Bewegung), es sei denn, sie werden durch ein anderes sich bewegendes Transportmittel verletzt (W49.9)
- W64.9 - Getroffenwerden von Gegenständen (W49.9)
- X59.9 - Durch Explosion entstandener Brand (W49.9)
- X59.9 - Obstruktion des Ösophagus durch Nahrungsmittel, Fremdkörper oder Erbrochenes, ohne Angabe von Asphyxie oder Obstruktion der Atemwege (W49.9)
- X59.9 - Sturz (aus) (in) (von): im Zusammenhang mit Geräten und Anlagen für Freizeitgestaltung (W49.9)
- X59.9 - Sturz (aus) (in) (von): Maschinen (in Betrieb) (W49.9)
- X59.9 - Verletzung, ausgenommen Asphyxie oder Obstruktion der Atemwege, durch Nahrungsmittel, Fremdkörper oder Erbrochenes (W49.9)
- X59.9 - Verletzung durch Umstürzen von Bäumen oder sonstigen Objekten durch Blitzschlag (W49.9)
- X59.9 - Verschüttetwerden ohne Asphyxie oder Ersticken (W49.9)