Z99.1
Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator- Abhängigkeit (langzeitig) vom Beatmungsgerät
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BemerkungDie Versorgung eines Tracheostomas ist zusätzlich mit {Z43.0} zu kodieren. Im Geltungsbereich des § 17b KHG ist der Kode nur zu verwenden bei Patienten, bei denen eine langzeitige Abhängigkeit besteht.
Diagnosen- -
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