T90-T98
Folgen von Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Auswirkungen äußerer Ursachen- -
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BemerkungDie Kategorien T90-T98 sind zu benutzen, um bei Zuständen aus S00-S99 und T00-T88 anzuzeigen, dass sie anderenorts klassifizierte Spätfolgen verursacht haben. Zu den "Folgen" zählen Zustände, die als Folgen oder Spätfolgen bezeichnet sind oder die ein Jahr oder länger nach der akuten Verletzung bestehen.
Untergruppen- -
- T90Folgen von Verletzungen des Kopfes
- T91Folgen von Verletzungen des Halses und des Rumpfes
- T92Folgen von Verletzungen der oberen Extremität
- T93Folgen von Verletzungen der unteren Extremität
- T94Folgen von Verletzungen mehrerer oder nicht näher bezeichneter Körperregionen
- T95Folgen von Verbrennungen, Verätzungen oder Erfrierungen
- T96Folgen einer Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen
- T97Folgen toxischer Wirkungen von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen
- T98Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter Wirkungen äußerer Ursachen